Krankmeldung & Beurlaubung
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Kind krank melden können, und wie Sie vorgehen, wenn Sie eine Beurlaubung Ihres Kindes beantragen wollen.
Ende des Seitenheaders.
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Kind krank melden können, und wie Sie vorgehen, wenn Sie eine Beurlaubung Ihres Kindes beantragen wollen.
Wenn Ihr Kind krank ist, bitten wir Sie, das Schulsekretariat noch vor Unterrichtsbeginn telefonisch zu informieren. Falls Ihr Kind mit dem Schülerspezialverkehr zur Schule gebracht wird, benachrichtigen Sie bitte zusätzlich das Busunternehmen.
Für alle Fehltage senden Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung an die Klassenleitung. Ab einer Krankheitsdauer von drei Tagen benötigt Ihr Kind ein ärztliches Attest. Das Attest geben Sie bitte ebenfalls bei der Klassenleitung ab.
Wenn Sie Ihr Kind beurlauben lassen möchten, richten Sie Ihre Anfrage entweder über die Klassenleitung an die Schulleitung oder direkt an die Schulleitung.
Schüler*innen können nur aus wichtigem Grund vom Unterricht befreit werden. Ob Ihr Kind beurlaubt werden kann, entscheidet die Schulleitung.
Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie frühzeitig (etwa 6 Wochen vor der Beurlaubung) und schriftlich über die Klassenleitung an die Schulleitung stellen und ausführlich begründen.
Bei längerfristigen Beurlaubungen muss die Schulaufsichtsbehörde zustimmen.
Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien dürfen Schüler*innen nur beurlaubt werden, wenn klar ist, dass die Beurlaubung nicht dazu dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.