Infos zum Förderschwerpunkt Sehen
Wie definiert man eine Sehschädigung? Anhand welcher Anzeichen lässt sie sich erkennen? Welche Inormationen und Hilfsmittel gibt es? Auf dieser Seite finden Sie viele Fakten zum Förderschwerpunkt Sehen.
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Die Übergänge zwischen "normalem" Sehen, schlechtem Sehen, Sehschädigung und Blindheit sind fließend. Im Allgemeinen werden die Beeinträchtigungen wie folgt definiert:
Als sehbehindert gilt, wer trotz Korrektur, zum Beispiel durch eine Brille, nur ein Drittel bis ein Zwanzigstel der normalen Sehschärfe erreicht.
Bei hochgradig sehbehinderten Menschen liegt die Sehstärke (der Visus) zwischen einem Zwanzigstel und einem Fünfzigstel.
Von Blindheit spricht man, wenn die Sehschärfe ein Fünfzigstel und weniger beträgt oder wenn so schwere sonstige Sehstörungen vorliegen, dass sie eine entsprechende Beeinträchtigung des Sehvermögens darstellen, wie zum Beispiel eine starke Einschränkung des Gesichtsfeldes.
Die Sehleistung im Alltag kann sich trotz gleicher Visuswerte bei verschiedenen Menschen jedoch stark unterscheiden, je nachdem, welche Wege und Strategien angewendet werden um die fehlende Sehstärke auszugleichen.
Äußerungen über Schwierigkeiten beim Sehen, zum Beispiel verschwommenes, unscharfes Sehen, beim Lesen kleiner Schrift oder beim Blick in die Ferne
Augen- und Kopfschmerzen, Tränen und / oder Rötung der Augen
organische Auffälligkeiten wie Augenzittern, Augenrollen, Schielen
häufiges Augenreiben
schiefe Kopfhaltung beim Sehen
häufiges Stolpern, Anstoßen, Danebengreifen und Fehltritte beim Treppensteigen
scheinbares Vorbeisehen an einem Objekt, kein direkter Blickkontakt
Lichtempfindlichkeit oder besonderer Lichtbedarf
Sehen von Doppelbildern
sehr nahes Herangehen an Gegenstände
Auffälligkeiten der Handschrift
Menschen mit einer Sehbeeinträchtig können einen Schwerbehindertenausweis beantragen und haben häufig Anrecht auf Blindengeld. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu beiden Themen.
Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 Prozent. (Je nach Sehschädigung ergibt sich ein unterschiedlicher Grad der Behinderung in Prozent.)
Das Antragsformular ist im Internet auf den Webseiten "Elektonischer Schwerbehinderten Antrag – ELSA.NRW erhältlich und ausfüllbar.
Das Antragsformular ist auch bei Versorgungs-, Gesundheits- oder anderen Stadtämtern kostenlos erhältlich
Zur Beantragung benötigen Sie Unterlagen über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen (nicht älter als zwei Jahre), zum Beispiel ein augenärztliches Gutachten.
Unterstützung bei der Antragsstellung bekommen Sie von der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung Düsseldorf und bei den Servicestellen der Ämter.
Der Antrag ist kostenlos.
Mit dem Ausweis können Sehbehinderte bei Jahresgebühr von 91,00 Euro den ÖPNV frei nutzen.
Abhängig vom Merkzeichen und dem Grad der Behinderung gibt es weitere Vorteile, zum Beispiel:
mit dem Merkzeichen BL: entgeltfreie Nutzung des ÖPNV für Blinde
Merkzeichen B: freier Eintritt bei Veranstaltungen und kostenlose Mitfahrt (zum Beispiel im Bus, Zug, Flugzeug) für die sehende Begleitung
Im Internet finden Sie Informationen zu weiteren Merkzeichen und ihren Vorteilen
Hinweis: Für Schüler*innen der LVR-Johanniterschule, die selbstständig zur Schule fahren, übernimmt der Landschaftsverband Rheinland die Kosten der Wertmarke. Die Nutzung des Schülerspezialverkehrs ist dann ausgeschlossen.
Alle Menschen, die gesetzlich blind sind, können Blindengeld beantragen.
Hinweis: Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als zwei Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung (zum Beispiel des Gesichtsfeldes) aufweist.
Informationen dazu gibt es beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband.
Das Antragsformular ist auf den Webseiten des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) erhältlich. Es kann online ausgefüllt werden.
In gedruckter Form ist das Antragsformular beim LVR und bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung kostenlos erhältlich.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
beidseitige Kopie des Personalausweises oder Kopie des Passes oder Kopie des Aufenthaltstitels bei Ausländern oder Staatenlosen
Kopie der augenärztlichen Bescheinigung
Kopie des Feststellungsbescheides (Schwerbehindertenbescheid)
gegebenenfalls Kopie der Bestellungsurkunde/ Betreuungsurkunde
gegebenenfalls Kopie des Bewilligungsbescheides der Pflegekasse/-versicherung/ Beihilfe-/Fürsorgestelle/Sozialamt
Unterstützung bei der Antragsstellung bekommen Sie von der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung Düsseldorf und bei den Servicestellen der Ämter.
Kinder und Jugendliche erhalten einen monatlichen Betrag von 440,90 Euro, unabhängig vom Familieneinkommen und Vermögen.
Hinweis: Erhalten blinde Menschen Leistungen der Pflegekasse, privaten Pflegeversicherung oder Beihilfe wegen häuslicher Pflege, Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege, wird das Blindengeld um 187,83 Euro (Pflegegrad 2) bzw. 173,71 Euro (Pflegegrade 3 bis 5) gekürzt.
Die bekannten Gesellschaftsspiele sind oft nicht für blinde und sehbehinderte Menschen geeignet. Es gibt aber Spielehersteller, die gängige Spiele angepasst haben oder spezielle Spiele für blinde und sehbehinderte Menschen anbieten.
Die Bundesvereinigung Eltern blinder und sehbehinderter Kinder e.V. (bebsk) listet auf ihrer Webseite verschiedene Hersteller die bekannte Spiele angepasst haben.
Bei der Initiative Anderes Sehen e.V. finden Sie eine Ideensammlung zu Spielen für blinde Kinder.
Das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen) bietet blinden, seh- und lesebehinderten Menschen eine vielfältige Auswahl an Literatur zum Ausleihen und Kaufen an.
Anhand der Filme der "Woche des Sehens" können Sie sich einen Eindruck verschaffen, wie Menschen mit unterschiedlichen Sehbehinderungen Alltagssituationen erleben.
Die Katarakt (auch Grauer Star) ist eine Sehbehinderung, die durch eine Trübung der Linse hervorgerufen wird. Die Betroffenen sehen ihre Umgebung nur noch verschwommen und sehr kontrastarm. Der Graue Star ist in der Regel operativ behandelbar.
Das Glaukom (auch Grüner Star) ist die dritthäufigste Ursache für eine Sehbehinderung in Deutschland. Im Frühstadium gleicht das Gehirn die schwindende Sehkraft noch aus, dadurch wird der Grüne Star meist erst spät erkannt.
Die Altersabhängige Makula-Degeneration (kurz: AMD) ist die häufigste Ursache für eine Sehbehinderung in Deutschland. Makula ("gelber Fleck") nennt man die Stelle des schärfsten Sehens auf der Netzhaut. Bei Betroffenen kommt es dort zu unterschiedlichen Veränderungen. Ein Fokussieren von Gegenständen wird so unmöglich.
Die diabetische Retinopathie ist die zweithäufigste Ursache für eine Sehbehinderung in Deutschland. Die Ursache für diese Erkrankung ist die Zuckerkrankheit (Diabetes). Bei diabetischer Retinopathie entstehen häufig unregelmäßige Flecken im Sichtfeld und das Auge wird sehr lichtempfindlich.
In Deutschland leben etwa 30.000 Menschen mit Retinitis Pigmentosa. Im fortgeschrittenen Stadium engt sich das Gesichtsfeld imer weiter ein, bis hin zum Tunnelblick.
zum Beispiel Lesegeräte, Vergrößerungssoftware, Vorlesegeräte, Computer, Drucker, Messgeräte, ...