Gemeinsames Lernen

Im Gemeinsamen Lernen werden Schüler*innen mit und ohne Unterstützungsbedarf gemeinsam an einer allgemeinen Schule unterrichtet. Die Sonderpädagog*innen der LVR-Johanniterschule unterstützen dabei die Schüler*innen mit Sehbeeinträchtigung an der jeweiligen Regelschule.

Eine blaue und eine gelbe etwa kindergroße Figur im Stil von Keith Haring gemalt an einer weißen Wand. Die Figuren halten sich an der Hand. Zwischen ihnen ist ein rotes Herz gemalt.

Welche Schule kann mein sehgeschädigtes Kind besuchen?

Sie als Eltern können entscheiden, ob Ihr Kind eine Förderschule besucht oder eine allgemeine Schule (Regelschule) – dazu zählen neben der Grundschule, auch Hauptschule, Realschule, Sekundarschule, Gesamtschule und das Gymnasium. Die Lehrer*innen der LVR-Johanniterschule unterstützen Sie bei der Wahl einer geeigneten Schule für Ihr Kind. Um unsere Schule kennenzulernen, können Sie gerne einen Termin zu einer Hospitation vereinbaren.

Damit ihr Kind am Gemeinsamen Lernen teilnehmen kann, stellen Sie einen Antrag im Rahmen des sogenannten AO-SF-Verfahrens, um den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Sehen festzustellen. AO-SF steht für Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung.

Was ist Gemeinsames Lernen?

Gemeinsames Lernen (GL) bedeutet: Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden gemeinsam an einer allgemeinen Schule unterrichtet. Die Schüler*innen, bei denen der Förderschwerpunkt Sehen festgestellt wurde, werden in regelmäßigen Abständen von Sonderpädagog*innen der LVR-Johanniterschule an ihrer Regelschule besucht und unterstützt. Den Schülern*innen steht außerdem der sogenannte Nachteilsausgleich zu. So erhalten sie zum Beispiel mehr Zeit bei Klassenarbeiten oder Klausuren oder speziell auf ihre Bedürfnisse angepasste Materialien.

Inhalte und Ziele unserer Arbeit

Lehrer*innen im Gemeinsamen Lernen unterstützen sehgeschädigte Schüler*innen in allen Klassen und Fächern der allgemeinen Schule dabei, selbstständig gemeinsam mit ihren sehenden Mitschüler*innen zu lernen und zu arbeiten. Hier beraten wir unter anderem bei der Beschaffung geeigneter Hilfsmittel, wie zum Beispiel einem Bildschirmlesegerät. Die Hilfsmittel werden über die Krankenkasse des Kindes bezahlt.

Wir beraten und unterstützen auch die Kolleg*innen an den allgemeinen Schulen dazu, wie sie Medien, Materialien und ihren ganzen Unterricht für die Bedürfnisse eines sehgeschädigten Kindes aufbereiten können oder wie sie den Nachteilsausgleich umsetzen können. Für Ausstattungen in der Schule (zum Beispiel ein Tisch mit höhenverstellbarer Platte oder einer Arbeitsplatzbeleuchtung) ist der Schulträger zuständig. Dafür kann er die Inklusionspauschale des Landschaftsverbands Rheinland beantragen.

Beim Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule sowie beim Übergang von der Schule in den Beruf sind unsere Lehrkräfte ebenfalls unterstützend tätig. Wir kooperieren mit Optiker*innen, Hilfsmittelfirmen, Fachärzt*innen, Behörden und Institutionen wie zum Beispiel dem Förderzentrum für die inklusive Beschulung von Schüler*innen mit Blindheit und Sehbehinderung (FIBS). Hier können Schulen digitale Schulbücher und Lektüren ausleihen, aber auch taktile, also tastbare Abbildungen.

Welche Vorteile hat mein Kind durch das Gemeinsame Lernen?

Schüler*innen, die am Gemeinsamen Lernen teilnehmen, können eine Schule in der Nähe des Wohnorts besuchen. So ist es oft einfacher, soziale Kontakten und Freundschaften in der Nachbarschaft zu knüpfen und beizubehalten. Lange Fahrtzeiten zur LVR-Johanniterschule nach Duisburg werden ebenso vermieden wie der Besuch eines Internates in Soest (Realschule) oder Marburg (Blindenstudienanstalt/Gymnasium).

Welche Nachteile oder Grenzen hat das Gemeinsame Lernen?

Sehgeschädigte Schüler*innen, die eine allgemeine Schule besuchen, müssen in der Regel ein höheres Maß an Konzentration und Leistungsbereitschaft aufbringen, als ihre sehenden Mitschüler*innen. Oft ist die Zeit, zum Beispiel zum Auffinden einer Textstelle, für sie knapp bemessen. Dadurch dass sie ihre Hilfsmittel nutzen und den Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen können, geraten sie in eine Sonderrolle, die sie gar nicht einnehmen möchten.

Austauschmöglichkeiten mit Gleichgesinnten

Die LVR-Johanniterschule bietet zweimal im Jahr einen Schul-Stammtisch an. Dieser richtet sich sowohl an Eltern, deren Kinder im Gemeinsamen Lernen oder der Frühförderung unterstützt werden, als auch an Eltern, deren Kinder die LVR-Johanniterschule besuchen. DieTreffen ermöglichen es, sich in ungezwungener Atmosphäre auszutauschen. Der Stammtisch wird von Lehrer*innen begleitet.

Außerdem bietet das GL-Team zweimal im Jahr Aktivitäten speziell für Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen und deren Familien an. Auf dem Programm stehen zum Beispiel der Besuch einer Kletterhalle oder gemeinsames Grillen.

In regelmäßigen Abständen findet in unserer Schule samstags eine Showdown-AG statt. Showdown ist eine inklusive Sportart, die von blinden, sehbehinderten und sehenden Menschen ausgeübt werden kann. Showdown wird auch Tischball genannt. Es wird auf einer Art Tischtennisplatte gespielt, die von einer Bande umgeben ist.

Zum Erlernen der Punktschrift bieten wir Fortbildungen für Lehrende an allgemeinen Schulen und Kurse für GL-Schüler*innen an. Die Termine finden Sie auf unserer Webseite und in unserem Flyer, den wir zu Beginn jedes Schulhalbjahres verteilen.

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