Verhaltenskodex & Schulregeln

In unserer Schule arbeiten und lernen viele Menschen. Damit sich alle wohlfühlen, entwickeln wir unser Schutzkonzept gegen Gewalt ständig weiter. Teil des Konzepts sind die Schulregeln, der Verhaltenskodex sowie das Beschwerdemanagement.

Schulregeln

Die Schulregeln gelten für alle Schüler*innen der LVR-Johanniterschule. Über allem steht unsere Goldene Regel:

Wir verhalten uns anderen gegenüber rücksichtsvoll, freundlich und hilfsbereit.

Die Schulgemeinschaft

Alle haben das Recht auf einen ungestörten Unterricht.

  • Ich komme pünktlich zum Unterricht.

  • Ich habe meine Schulmaterialien dabei.

  • Ich gehe mit allen Schulsachen sorgfältig um.

  • Ich halte mich an meine Klassenregeln.

In einer schönen Schule fühlen sich alle wohl.

  • Ich verhalte mich leise im Schulgebäude.

  • Ich gehe langsam.

  • Ich halte das Schulgebäude sauber.

In den Pausen dürfen sich alle erholen.

  • Ich höre auf Erwachsene.

  • Ich bin zu allen respektvoll.

  • Ich gehe sorgfältig mit allen Dingen um und melde, falls etwas kaputtgeht.

Wir schützen uns und andere.

Grundsätzlich verboten sind

  • das außerunterrichtliche Nutzen des Handys auf dem Schulgelände (Ausnahme: in den Pausen im SV-Raum ab Klasse 7)

  • außerunterrichtliche Aufnahmen (Fotos, Videos, Tonaufnahmen)

  • Waffen und waffenähnliche Gegenstände (zum Beispiel Messer)

  • Alkohol

  • Zigaretten

  • Drogen

  • koffeinhaltige Getränke (zum Beispiel Energy-Drinks, Cola) für Schüler*innen

Konsequenzen

Wenn ich gegen die Regeln verstoße, habe ich ein Gespräch mit der Klassenleitung / dem Schulsozialarbeiter / der Schulleitung. Weitere Konsequenzen können je nach Verstoß sein

  • Meine Eltern werden informiert.

  • Ich werde von schönen Unternehmungen (Ausflügen, Festen) ausgeschlossen.

  • Mein Verstoß gegen die Regeln wird in einer Klassenkonferenz besprochen.

  • Ich werde angezeigt.

Verhaltenskodex

Unser Verhaltenskodex gilt für alle Erwachsenen an der LVR-Johanniterschule also Lehrkräfte, Hausmeister, Verwaltungskräfte und alle weiteren Mitarbeitende, wie Integrationskräfte, Hospitierende, Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD) sowie Lernbegleitungen. Er gibt einen verbindlichen Orientierungsrahmen für das eigene Verhalten im Umgang mit unseren Schüler*innen und Frühförderkindern.

Dieser Verhaltenskodex enthält Regeln, an die alle gebunden sind. Das hilft dabei, den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, aber auch dabei, sich vor falschen Verdächtigungen zu schützen. Die Verletzung des Verhaltenskodex zieht entsprechende Überprüfungen arbeitsrechtlicher Schritte (zum Beispiel Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung) nach sich. Alle Maßnahmen dienen der Prävention. Grenzüberschreitendem Verhalten, Übergriffen und Kindeswohlgefährdung wird an der LVR-Johanniterschule kein Raum gewährt.

Allgemein ist zu beachten, eine unangemessene Vermischung von beruflichem und privatem Leben zu vermeiden. Informationen aus dem Privatleben zu teilen, die über das übliche Maß hinausgehen, ist zu unterlassen.

Jeder achtet auf seine Grenzen und die Grenzen anderer

  • Körperkontakt ist in der Regel zu meiden. Berührungen, zum Beispiel bei Hilfestellungen sehbeeinträchtigter oder blinder Kinder und Jugendlicher, sollen angekündigt werden. Berührungen an intimen Stellen wie zum Beispiel Brust, Po, Oberschenkel müssen vermieden werden! Sollte es unbeabsichtigt dazu kommen, muss sich dafür entschuldigt werden.

  • Abhängig vom Unterstützungsbedarf der Kinder und Jugendlichen kann ein achtsamer und rücksichtsvoller Körperkontakt notwendig sein. Er muss immer pädagogisch begründet sein (zum Beispiel bei der Körperpflege, bei basaler Kommunikation oder Stimulation oder der Unterstützung bei Positionsveränderung).

  • Die Mitarbeitenden ziehen sich in der Regel nicht gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen um. Ausnahmen (zum Beispiel Hilfestellung beim Umziehen oder notwendige Aufsicht) werden mit den Fachkolleg*innen festgelegt.

  • Auf angemessene Kleidung ist zu achten.

  • Private Geschenke von Mitarbeitenden an einzelne Kinder und Jugendliche sind nicht zulässig.

Respektvolle Kommunikation

  • Alle begegnen sich mit einer respektvollen, gewaltfreien und klaren Sprache, die frei ist von missverständlichen, zweideutigen Ausdrücken. Niemand darf durch peinliche oder ironische Bemerkungen und Ausdrücke verunsichert, bloßgestellt oder herabgesetzt werden.

Medien

  • Niemand wird ohne sein Einverständnis oder das der Erziehungsberechtigten fotografiert oder gefilmt. In Toiletten und Umkleideräumen darf niemals gefilmt oder fotografiert werden.

  • Das außerunterrichtliche Zeigen von Bildern, Videos und Computerspielen mit Gewalt, jugendgefährdenden oder rassistischen Inhalten ist untersagt.

  • Mitarbeitende nehmen nicht über ihre privaten Social-Media-Accounts (Facebook, Instagram, WhatsApp oder ähnliches) Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen auf. Begründete Ausnahmen, die schulische Belange betreffen, müssen vorab schulintern abgesprochen werden.

Werden persönliche Grenzen von Kindern und Jugendlichen durch andere nicht beachtet oder verletzt, greifen Mitarbeitende zum Schutz der Betroffenen ein und melden es.

Beschwerdemanagement

In unserem Beschwerdemanagement beschreiben wir, wie und bei wem man sich beschweren kann, also Dinge ansprechen, die einem nicht gefallen.

Für Schüler*innen

Kinder und Jugendliche an unserer Schule können sich an die Erwachsenen wenden: die Pausenaufsicht, die Klassenleitung oder andere Erwachsene, denen sie vertrauen. In vielen Fällen ist unser Schulsozialarbeiter ein Ansprechpartner. Neu ist unser Beschwerdekasten im Erdgeschoss. Dort können ganz anonym, also ohne den Namen anzugeben, Beschwerdebriefe eingeworfen werden.

Für Eltern

Erste Ansprechpersonen für Eltern sind die Klassenleitungen und unser Schulsozialarbeiter Raphael Groß

Für Integrationshilfen

Erste Ansprechpersonen für Integrationshilfen sind die Klassenleitungen der betroffenen Schüler*innen und der Schulsozialarbeiter.

Für Lehrkräfte

Lehrer*innen können sich zunächst an den Lehrerrat wenden.