Ausstattung mit Hilfsmitteln
Um erfolgreich am Gemeinsamen Lernen teilnehmen zu können, benötigt der Schüler ggf. Hilfsmittel wie zum Beispiel ein Bildschirmlesegerät. Der GL-Lehrer unterstützt bei der Auswahl und der Beantragung. Finanziert werden die Hilfsmittel durch die Krankenkasse des Schülers. Für die Anschaffung von Sachausstattungen wie zum Beispiel einem Tisch (mit höhenverstellbarer Platte), einem Stuhl oder einer Arbeitsplatzbeleuchtung ist der Schulträger verantwortlich. Dieser kann vor Aufnahme des Schülers die Inklusionspauschale des LVRs abrufen. Nähere Informationen hierzu finden sich unter