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Gebäude vom Schultor aus

In unserer Schule ...

... werden blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler gemäß der Ausbildungsordnung Grundschule oder Hauptschule unterrichtet. Die Schulzeit beträgt 10 Jahre. Zusätzlich kann der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sehen um die zieldifferenten Bildungsgänge Lernen oder Geistige Entwicklung erweitert werden.

Die Bildungsgänge Lernen und Geistige Entwicklung werden nach der Erstellung eines pädagogischen Gutachten und der Entscheidung durch die Schulaufsicht auch angeboten.

In der pädagogischen Arbeit wird nach individuellen Förderplänen gearbeitet, welche in regelmäßigen Konferenzen überprüft und weiter entwickelt werden.

Alle Schülerinnen und Schüler können das Angebot einer Sehhilfenberatung nutzen.

Viele Aktivitäten in unserer Schule finden gemeinsam, also stufenübergreifend, statt.